Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung haben Sie die Möglichkeit die Trauerfeier vor oder nach der Einäscherung stattfinden zu lassen. Ist die Trauerfeier vor der Kremation findet sie mit Sarg statt. Ist die Trauerfeier erst nach der Kremation, findet Sie mit der Urne statt.

Auch bei der Urnenbeisetzung unterscheiden sich die Gräber in Reihen oder Kauf-/Wahlgräber und auch hier beträgt die Ruhezeit in Eitorf zur Zeit 30 Jahre. Das Grab ist nicht verlängerbar, das bedeutet, dass es nach 30 Jahren ausläuft. Ein Kauf-/Wahlgrab kann man beliebig verlängern. Bei einer Neubelegung muss es immer auf 30 Jahre nachgekauft werden.

Die jeweiligen Preise der einzelnen Grabstätten, können Sie bei der jeweiligen Gemeinde (Friedhofsverwaltung) erfragen oder Sie rufen uns an.

 
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